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LG Rostock, 26.04.2001 - 2 T 144/00, 2 T 126/00 |
Zitiervorschläge
LG Rostock, Entscheidung vom 26. April 2001 - 2 T 144/00, 2 T 126/00 (https://dejure.org/2001,46805)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 509
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.12.2011 - V ZB 197/11
Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlag bei Doppelausgebot und Gebotsabgabe auf …
Teilweise wird vertreten, der Zuschlag müsse stets auf das abweichende Ausgebot erfolgen (LG Arnsberg, Rpfleger 1984, 427;… Böttcher, aaO, § 59 Rn. 14;… Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 59 Rn. 5;… Stöber, aaO, § 59 Nr. 6.3; Muth, Rpfleger 1987, 397, 401), während er nach anderer Auffassung versagt werden muss, wenn eine Beeinträchtigung möglich erscheint (LG Rostock, Rpfleger 2001, 509). - LG Duisburg, 06.09.2013 - 11 T 59/13 Insoweit wird teilweise vertreten, der Zuschlag müsse stets auf das abweichende Angebot erfolgen (LG Arnsberg, RPfleger 1984, 427;… Böttcher, ZVG, 5. Aufl. 2010, § 59 Rn. 14), während er nach anderer Auffassung versagt werden muss, wenn eine Beeinträchtigung möglich erscheint (LG Rostock, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 2 T 144/00, zitiert nach juris, Rn. 13 f.).